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Einwendungen zur Bebauung auf dem ehemaligen Fella-Gelände
Stellungnahme zum Bebauungsplan 48 „Am Reichswald“ des Markts Feucht


Die folgenden Einwendungen der SPD-Fraktion gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und gegen den Bebauungsplan "Am Reichswald" sollen die Qualität des Bebauungsplans und damit die Wohnqualität der Feuchter Neubürger verbessern

Die SPD-Fraktion unterstützt die Nutzung des ehemaligen Fella-Geländes zur Wohnbebauung mit dem Ziel hier günstigen Wohnraum insbesondere für junge Familien zu schaffen. Der Verzicht auf einen Supermarkt war richtig und notwendig.

Im Namen der SPD-Fraktion erhebe ich die folgenden Einwände gegen den Bebauungsplan 48: „Am Reichswald“:

1. Die nordöstliche Ecke des Planungsgebiets (siehe Skizze) soll im Bebauungsplan so dargestellt werden, dass dort

-          keine Wohnbebauung erfolgt,

-          dort der das außerhalb des Planungsgebiets vorgesehene „Waldspielplatz“ sowie ein Bolzplatz im Süden dieses Bereichs aufgenommen wird und

-          die Straßenführung zur Fellastraße am nördlichen Rand des Fella-Geländes verläuft.

 

Dieser Einwendung erfolgt aus folgenden Gründen:

Durch herannahende Wohnbebauung wird der Bestand bzw. eine maßvolle Weiterentwicklung des Tierheims gefährdet. Durch Abrücken der Wohnbebauung wird dies vermindert.

Der für größere Kinder und Jungendliche vorgesehene Spiel- und Bolzplatz wird in das Planungsgebiet integriert.

Die Riegelbebauung kann westwärts in Richtung Schwarzwasser verschoben werden.

Die Straßenführung zur Fellastraße wird stark verkürzt. Der Ausbau der Fellastraße kann ebenfalls verkürzt werden. Dies vermindert die Kosten der Erschließung.

2. Der Fa. Fella muss neben dem Bestandsschutz eine maßvolle Weiterentwicklung gewährt werden. Die heran nahend3 Wohnbebauung darf nicht dazu führen, dass eine Anpassung an Marktgegebenheiten und eine wirtschaftliche Betriebsführung auf dem vorhandenen Gelände verhindert werden. Die zu befürchtende Konsequenz wäre andernfalls eine Verlagerung des Fella-Standorts weg von Feucht.

3. Die Innenbereiche der Wohnbebauung (innerhalb der Riegelbebauung) sind aufgelockerter zu planen. Häuserreihen sind spätestens nach drei Wohneinheiten um mindestens 2m zu versetzen oder zu trennen. Reihen größer als sechs Wohneinheiten sind zu trennen.  Die bestehende Planung ist sehr eng und extrem gleichförmig, so dass sie lagerartig wirkt. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen hier zum Teil Abhilfe schaffen.

4. Die Riegelbebauung ist aufzulockern, indem vorgeschrieben wird, die Häuser wie im Innenbereich zu versetzen oder durch unterschiedliche Höhenentwicklung zum Innenbereich hin eine gleichförmige Reihung zu vermeiden. Bei Nutzung der unterschiedlichen Höhenentwicklung hat dies alle zwei Wohneinheiten zu erfolgen.

5. Die Straßenführung im Innenbereich ist weniger gradlinig zu gestalten. Diese zu geraden Straßen werden zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten führen, die gearde im Hinblick auf junge Familien mit vielen Kindern nicht akzeptabel sind.

6. Die Dächer der Häuser sind so auszurichten bzw. eine Dachform zu wählen, dass Solarnutzung wirtschaftlich möglich ist. Satteldächer sind südlich auszurichten. wo dies nicht möglich ist, sind Pultdächer vorzusehen.

Solarnutzung stellt eine wesentliches Mittel zur nachhaltigen Energieerzeugung und Verminderung des CO2-Ausstoßes dar. In einer Marktgemeinde, die sich in Sachen Umweltschutz gerne als Vorreiter sieht, ist Solarnutzung insbesondere bei allen Neubauten zu ermöglichen.

7. Satteldächer sind immer rottonig auszuführen. Dies entspricht dem heutigen Wohnbild in Feucht.

8. Um zu vermeiden dass (wie im PinderPark geschehen) jedes Haus eine eigene Satelitenantenne anbringt, sind Gemeinschaftsantennen mindestens für jede Häuserzeile vorzusehen.

9. Spielplätze für jüngere Kinder sind innerhalb der Wohnbebauung anzulegen. Mindestens ein Spielplatz alle zwei Wohnquartiere ist vorzusehen. Die Wohnbebauung soll sich vorrangig an junge Familien mit Kindern richten, da ist es nicht hinnehmbar, dass zu wenig Spielmöglichkeiten geplant sind.

10. Eine „Mitte“ ist innerhalb der Wohnbebauung auszubilden. Diese soll mindestens einen Spielplatz und einen Treffpunkt für Erwachsene bieten. Ein Tagescafe mit Gartenbetrieb wäre hier eine gute Ergänzung.

Lothar Trapp