Nach Auskunft der DB ProjektBau GmbH sind für
die Ortsdurchfahrt Feucht zwei Wände geplant. Sie sollen
nördlich der Bahnlinie (bahnrechts) von km 86,5520 bis km 87,342
auf einer Länge von 822 Metern und südlich der Bahnlinie (bahnlinks)
von km 86,620 bis km 87, 542 auf einer Länge von 922 Metern
errichtet werden.

Diese Wände seien mit dem
Eisenbahn-Bundesamt in Bonn abgestimmt. Das Planrechtsverfahren
sei mittlerweile aufgenommen, berichtet Martin Burkert. Wegen
des zusätzlichen neuen Haltepunkts Feucht Ost habe das
Eisenbahn-Bundesamt das Planrechtsverfahren allerdings
aufgehalten. Die DB ProjektBau müsse den Neubau nun in die
bestehenden Lärmschutzplanungen integrieren. Die dafür
notwendige Naturschutzplanung werde derzeit bearbeitet, teilte
der SPD-Bundestagsabgeordnete zum Stand der Dinge mit.
Die Länge der Lärmschutzwand
ergebe sich aus den Förderrichtlinien, die auch eine
Kosten-Nutzenrechnung umfassten, erläutert er. Beim
Kosten-Nutzen-Verhältnis werden die zu erwartenden Baukosten
einem Nutzenwert gegenübergestellt. Der Nutzen der Baumaßnahme
wird dabei ebenfalls als Geldwert dargestellt. Zur Bestimmung
des Geldwertes wird die jährlich erreichte Lärmreduzierung, die
Zahl der Grenzwertüberschreitungen und die Anzahl der davon
betroffenen Einwohner berücksichtigt. Der als Geldwert
ausgedrückte Nutzen einer Lärmschutzwand muss die Baukosten
innerhalb von 25 Jahren übersteigen. In einem solchen Fall
ergäbe sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis mit einen Wert, der
größer ist als eins.
"Die Lärmbelastung durch den
Schienenverkehr kann zu einer starken Beeinträchtigung der
Wohnqualität führen. Seit die SPD an der Regierung beteiligt
ist, wurde daher viel unternommen, um die Folgen des Lärms
einzudämmen und die Belastung der Anwohner zu reduzieren. Ich
habe die Hoffnung, dass durch die weitere Erforschung neuer
Technologien Wege gefunden werden, wie die Fahrgeräusche der
Güterwaggons auf allen Strecken und zu jederzeit reduziert
werden können. Bis es jedoch soweit ist, dass alle Güterwaggons
mit leiseren Techniken ausgestattet sind, bleiben die
Möglichkeiten zur Lärmreduzierung an die zur Verfügung stehenden
Mittel im Bundeshaushalt gebunden. Diese Mittel haben wir
bereits mehrfach aufgestockt. Doch nach wie vor, reichen die
Gelder nicht aus, um alle Strecken mit Lärmschutzwänden zu
versehen. Der Einsatz der vorhandenen Gelder ist daher von der
Bundesregierung an den Nachweis der Wirtschaftlichkeit
gekoppelt", erläuterte MdB Martin Burkert.
Der Schwerpunkt der
politischen Arbeit von Martin Burkert liegt an der Schnittstelle
zwischen Umwelt- und Verkehrspolitik. Für die SPD-Fraktion sitzt
er im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und ist stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung. Besonders beschäftigt er sich mit dem
Thema Bahnpolitik und ist deshalb auch Bahnbeauftragter der
SPD-Bundestagsfraktion.
Lothar Trapp |