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Bürgerbegehren erfolgreich
Kein Supermarkt auf dem ehemaligen Fella-Gelände

Innerhalb kurzer Zeit unterzeichneten 1878 Feuchter Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren. Das Bürgerbegehren ist damit zulässig und erfolgreich. Ein Bürgerentscheid steht zwar noch aus, aber ein Supermarkt auf dem ehemaligen Fella-Gelände ist damit höchst unwahrscheinlich geworden.

Ein Supermarkt auf dem ehemaligen Fella-Gelände würde zu massiven Kaufkraftverlagerungen aus dem Ortszentrum führen. Für die weitere Entwicklung des Ortszentrums, das gerade aufwändig umgestaltet wurde, soll durch die Sanierung des Norma-Areals und der gewollten Erweiterung der dortigen Verkaufsflächen weiter gestärkt werden.

Aber eine Mehrheit aus CSU, FW, FDP und UCS stimmten für einen weiteren großflächigen Supermarkt an der Peripherie. Die Argumente der Bürger, der SPD-Fraktion und der Grünen im Marktgemeinderat wurden beiseite gewischt.

Unstrittig ist, dass die demografische Entwicklung auch Feucht betreffen wird. Unstrittig ist, dass Feucht kaum noch größere Flächen für Wohnbebauung aufweist außer auf dem ehemaligen Fella-Gelände. Unstrittig ist außerdem, dass durch den Ausbau der Norma der frisch sanierte Ortskern weiter gestärkt werden soll.

Strittig ist im Wesentlichen, dass auf dem ehemaligen Fella-Gelände ein großflächiger Supermarkt mit 1400 m2 entstehen soll. Mittlerweile sollte sich auch im Rathaus herumgesprochen haben, dass die Basis für das dafür entscheidende GfK-Gutachten veraltet ist – der Verlust an Einwohnern in Feucht wird stärker sein als angenommen. Außerdem müssten die Neubürger nach Ansicht des Investors besonders fruchtbar sein, schreibt er ihnen doch im Durchschnitt 2,2 Kinder pro Haushalt zu. Der normale Durchschnitt schafft grade mal 1,4 Kinder. Dadurch errechnet das Gutachten einen „verträglichen“ Zuwachs an Verkaufsfläche von 1600 m2. Und „verträglich“ heißt hier nur, dass der Umsatzeinbruch im Ortskern 10% nicht überschreiten soll.

Resultat ist, dass ein neuer Verbrauchermarkt entstehen soll in einer Größenordnung, die nicht dem erforderlichen Zuwachs an Einwohnern entsprechen wird und die damit zu höheren Umsatzeinbußen im Ortszentrum führen wird als das Gutachten schon prognostiziert. Ein neuer Supermarkt an der Peripherie wird dem Zentrum schaden.

Auf das ehemalige Fella-Gelände soll dann der Edeka-Markt „verlagert“ werden, allerdings mit einer Vergrößerung auf 1400 m2. Und dass auf dem Gelände des jetzigen Edeka-Markts bei einem Wegzug von Edeka kein anderer Einzelhandel entstehen soll, ist wohl ein Wunsch von Bürgermeister und CSU. Der Bürgermeister selbst hat aber auf der letzten Sitzung des Marktgemeinderat zugeben müssen, dass sein Einfluss und die Möglichkeiten des Markts Feucht dies zu steuern äußerst gering seien.

Das Bürgerbegehren spricht sich vehement gegen einen neuen Supermarkt auf dem ehemaligen Fella-Gelände aus. Die Formulierung des Bürgerbegehrens musste allerdings aus rechtlichen Gründen den gesamten Bebauungsplan zum Thema machen. Das Herauslösen eines Punktes im Rahmen eines Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids aus der Abwägung eines Bebauungsplans haben leider Bayerische Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit zurückgewiesen, um Bürgerbegehren insgesamt zu erschweren – für Feucht ein Schuss, der nach hinten losging. Von Anfang an war und ist es Absicht des Bürgerbegehrens einen Supermarkt zu verhindern, aber eine Wohnbebauung ermöglicht, die den Bestand von TSV, Fella und Tierheim nicht behindert.

Lösungen der anstehenden Probleme sind aus unserer Sicht möglich, aber nicht einfach. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben deutlich gesagt, dass eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Fella-Gelände gewollt ist.

Lothar Trapp