Innerhalb kurzer Zeit unterzeichneten 1878
Feuchter Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren. Das
Bürgerbegehren ist damit zulässig und erfolgreich. Ein
Bürgerentscheid steht zwar noch aus, aber ein Supermarkt auf dem
ehemaligen Fella-Gelände ist damit höchst unwahrscheinlich
geworden.Ein Supermarkt auf dem
ehemaligen Fella-Gelände würde zu massiven
Kaufkraftverlagerungen aus dem Ortszentrum führen. Für die
weitere Entwicklung des Ortszentrums, das gerade aufwändig
umgestaltet wurde, soll durch die Sanierung des Norma-Areals und
der gewollten Erweiterung der dortigen Verkaufsflächen weiter
gestärkt werden.
Aber eine Mehrheit aus CSU, FW, FDP und
UCS stimmten für einen weiteren großflächigen Supermarkt an der
Peripherie. Die Argumente der Bürger, der SPD-Fraktion und der
Grünen im Marktgemeinderat wurden beiseite gewischt.
Unstrittig ist, dass die demografische
Entwicklung auch Feucht betreffen wird. Unstrittig ist, dass
Feucht kaum noch größere Flächen für Wohnbebauung aufweist außer
auf dem ehemaligen Fella-Gelände. Unstrittig ist außerdem, dass
durch den Ausbau der Norma der frisch sanierte Ortskern weiter
gestärkt werden soll.
Strittig ist im Wesentlichen, dass auf
dem ehemaligen Fella-Gelände ein großflächiger Supermarkt mit
1400 m2 entstehen soll. Mittlerweile sollte sich auch
im Rathaus herumgesprochen haben, dass die Basis für das dafür
entscheidende GfK-Gutachten veraltet ist – der Verlust an
Einwohnern in Feucht wird stärker sein als angenommen. Außerdem
müssten die Neubürger nach Ansicht des Investors besonders
fruchtbar sein, schreibt er ihnen doch im Durchschnitt 2,2
Kinder pro Haushalt zu. Der normale Durchschnitt schafft grade
mal 1,4 Kinder. Dadurch errechnet das Gutachten einen
„verträglichen“ Zuwachs an Verkaufsfläche von 1600 m2.
Und „verträglich“ heißt hier nur, dass der Umsatzeinbruch im
Ortskern 10% nicht überschreiten soll.
Resultat ist, dass ein neuer
Verbrauchermarkt entstehen soll in einer Größenordnung, die
nicht dem erforderlichen Zuwachs an Einwohnern entsprechen wird
und die damit zu höheren Umsatzeinbußen im Ortszentrum führen
wird als das Gutachten schon prognostiziert. Ein neuer
Supermarkt an der Peripherie wird dem Zentrum schaden.
Auf das ehemalige Fella-Gelände soll
dann der Edeka-Markt „verlagert“ werden, allerdings mit einer
Vergrößerung auf 1400 m2. Und dass auf dem Gelände
des jetzigen Edeka-Markts bei einem Wegzug von Edeka kein
anderer Einzelhandel entstehen soll, ist wohl ein Wunsch von
Bürgermeister und CSU. Der Bürgermeister selbst hat aber auf der
letzten Sitzung des Marktgemeinderat zugeben müssen, dass sein
Einfluss und die Möglichkeiten des Markts Feucht dies zu steuern
äußerst gering seien.
Das Bürgerbegehren spricht sich vehement
gegen einen neuen Supermarkt auf dem ehemaligen Fella-Gelände
aus. Die Formulierung des Bürgerbegehrens musste allerdings aus
rechtlichen Gründen den gesamten Bebauungsplan zum Thema machen.
Das Herauslösen eines Punktes im Rahmen eines Bürgerbegehrens
und Bürgerentscheids aus der Abwägung eines Bebauungsplans haben
leider Bayerische Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit
zurückgewiesen, um Bürgerbegehren insgesamt zu erschweren – für
Feucht ein Schuss, der nach hinten losging. Von Anfang an war
und ist es Absicht des Bürgerbegehrens einen Supermarkt zu
verhindern, aber eine Wohnbebauung ermöglicht, die den Bestand
von TSV, Fella und Tierheim nicht behindert.
Lösungen der anstehenden Probleme sind
aus unserer Sicht möglich, aber nicht einfach. Die Initiatoren
des Bürgerbegehrens haben deutlich gesagt, dass eine
Wohnbebauung auf dem ehemaligen Fella-Gelände gewollt ist.
Lothar Trapp |