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Einwendungen
zum Planfeststellungsverfahren PWC-Anlage an BAB A6
Berechtigte Sorgen der Moosbacher Bürger

Druckversion der Einwendungen an die Regierung von Mittelfranken

Die SPD-Fraktion im Marktgemeinderat Feucht erhebt die folgenden Einwände zum Planfeststellungsverfahren PWC-Anlage an BAB A6.

1. Die PWC-Anlage soll außerhalb des Bannwalds errichtet werden. Östlich des Autobahnkreuzes liegen besser geeignete Flächen, die weder im Bannwald oder Wald liegen und weiter entfernt von Wohnbebauung sind.

Falls Einwand 1 nicht befürwortet wird, dann

2. Die PWC-Anlage soll mindestens 2,5 km von Wohnbebauung errichtet werden.

Falls Einwand 2 nicht befürwortet wird, dann

3. Die PWC-Anlage soll möglichst weit mind. 1,5 km nach Westen verschoben werden.

Begründung: Die Anlage mit ihrem Stör- und Gefährungspotential liegt in kürzester Entfernung zu Feucht, OT Moosbach und Brunn, OT Birnthon. Dadurch werden diese OT durch Lärmemissionen der A6 und der PWC-Anlage besonders betroffen. Zusätzlich ist durch die fussläufige Entfernung zu diesen Ortsteilen die Wohnbevölkerung in ihrer Sicherheit gefährdet.

Die folgenden Einwendungen sind insbesondere dann relevant, falls den erst genannten Einwänden nicht gefolgt wird:

4.       Der Lärmschutz in Richtung der Ortsteile Moosbach und Birnthon ist so zu gestalten, dass insbesondere nachts Geräusche durch an- und abfahrende LKW sowie durch Motor- und Generatorbetrieb bei parkenden Fahrzeugen in den OT weit unter den Grenzwerten liegen werden.

Die Fahrzeugdichte insbesondere der LKW_Verkehr wird nach den bekannten Prognosen stark ansteigen, so dass ein reines Einhalten heutiger Grenzwerte nicht ausreichend ist. Die Immissionswerte an der Wohnbebauung müssen die Prognosen bis mindestens 2030 berücksichtigen.

Die Abschirmung der PWC-Anlage Süd Richtung Süden ist durch entsprechende Landschaftsplanung in Form der Anlage einer Böschung mit Lärmschutzwall und entsprechender Bepflanzung mit Sträuchern zu erstellen.

5.       Die Ortsteile sind durch eine entsprechende Zaunanlage an der PWC-Anlage und der A6 so abzuschirmen, dass keine fußläufige Erreichbarkeit gegeben ist.

6.       Die Anlagen für die Niederschlagswasser- und Abwasserentsorgung sind so zu dimensionieren, dass eine Gefährdung der Ortsteile durch die PWC-Anlage und die A 6 ausgeschlossen ist.

Dabei ist zu beachten, dass durch die BAB 6 im Juni 1982 durch Niederschlagswasser Überflutungen in Moosbach erfolgt sind. Durch den Bau der PWC-Anlage wird die Niederschlagswassersituation gegenüber dem Bestand verschlechtert.

Dem Markt Feucht sind Nachweise vorzulegen, dass die vorhandenen Rückhaltungen (Weiher) ausreichend sind und es sich keinerlei nachteiligen Beeinflussungen z.B. durch Eintrag von Schadstoffen und Hochwasser für die nächste unterliegende Wohnbebauung (u. a. Ortsteil Moosbach) ergeben.
Sollten die vorhandenen Rückhaltungen im Wald nicht ausreichend sein, so sind alle erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen auf Kosten des Verursachers (Bund) zu errichten.

Die zur Ableitung des Niederschlagswassers der PWC-Anlage genutzten Gräben und Verrohrungen sind nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr zu reinigen und nachzuprofilieren.

7.       Der Baustellenverkehr ist nicht über Wohnbebauungsbereiche abzuwickeln.

8.       Auf der PWC-Anlage und in einem Umkreis von 300 m ist regelmäßig mindestens monatlich der Müll auf Kosten der Autobahnverwaltung einzusammeln und zu entsorgen.

9. Bei auftretenden Nachteilen oder Schäden soll die Nachweispflicht so erfolgen, dass der Bund in der Verpflichtung ist, nachzuweisen, dass die BAB 6 oder die PWC-Anlage nicht Verursacher sind. Die Beweislast für Schäden darf nicht beim Markt Feucht oder seinen Bürgern liegen.

Zur Abstimmung mit den Moosbacher Bürgerinnen und Bürgern fand am 8. März ein Ortstermin in Moosbach statt.

Lothar Trapp