|
Druckversion der
Einwendungen an die Regierung von Mittelfranken
Die SPD-Fraktion im Marktgemeinderat Feucht erhebt die
folgenden Einwände zum Planfeststellungsverfahren PWC-Anlage an
BAB A6.
1. Die PWC-Anlage soll außerhalb des
Bannwalds errichtet werden. Östlich des Autobahnkreuzes liegen
besser geeignete Flächen, die weder im Bannwald oder Wald liegen
und weiter entfernt von Wohnbebauung sind.
Falls Einwand 1 nicht befürwortet wird,
dann
2. Die PWC-Anlage soll mindestens 2,5 km
von Wohnbebauung errichtet werden.
Falls Einwand 2 nicht befürwortet wird,
dann
3. Die PWC-Anlage soll möglichst weit mind.
1,5 km nach Westen verschoben werden.
Begründung: Die
Anlage mit ihrem Stör- und Gefährungspotential liegt in
kürzester Entfernung zu Feucht, OT Moosbach und Brunn, OT
Birnthon. Dadurch werden diese OT durch Lärmemissionen der A6
und der PWC-Anlage besonders betroffen. Zusätzlich ist durch die
fussläufige Entfernung zu diesen Ortsteilen die Wohnbevölkerung
in ihrer Sicherheit gefährdet.
Die folgenden Einwendungen
sind insbesondere dann relevant, falls den erst genannten
Einwänden nicht gefolgt wird:
4.
Der Lärmschutz in Richtung der Ortsteile Moosbach und
Birnthon ist so zu gestalten, dass insbesondere nachts Geräusche
durch an- und abfahrende LKW sowie durch Motor- und
Generatorbetrieb bei parkenden Fahrzeugen in den OT weit unter
den Grenzwerten liegen werden.
Die Fahrzeugdichte insbesondere der LKW_Verkehr wird nach den
bekannten Prognosen stark ansteigen, so dass ein reines
Einhalten heutiger Grenzwerte nicht ausreichend ist. Die
Immissionswerte an der Wohnbebauung müssen die Prognosen bis
mindestens 2030 berücksichtigen.
Die Abschirmung der PWC-Anlage Süd Richtung Süden ist durch
entsprechende Landschaftsplanung in Form der Anlage einer
Böschung mit Lärmschutzwall und entsprechender Bepflanzung mit
Sträuchern zu erstellen.
5.
Die Ortsteile sind durch eine entsprechende Zaunanlage an
der PWC-Anlage und der A6 so abzuschirmen, dass keine fußläufige
Erreichbarkeit gegeben ist.
6.
Die Anlagen für die Niederschlagswasser- und
Abwasserentsorgung sind so zu dimensionieren, dass eine
Gefährdung der Ortsteile durch die PWC-Anlage und die A 6
ausgeschlossen ist.
Dabei ist zu beachten, dass durch die BAB 6 im Juni 1982 durch
Niederschlagswasser Überflutungen in Moosbach erfolgt sind.
Durch den Bau der PWC-Anlage wird die
Niederschlagswassersituation gegenüber dem Bestand
verschlechtert.
Dem Markt Feucht sind Nachweise vorzulegen, dass die vorhandenen
Rückhaltungen (Weiher) ausreichend sind und es sich keinerlei
nachteiligen Beeinflussungen z.B. durch Eintrag von Schadstoffen
und Hochwasser für die nächste unterliegende Wohnbebauung (u. a.
Ortsteil Moosbach) ergeben.
Sollten die vorhandenen Rückhaltungen im Wald nicht ausreichend
sein, so sind alle erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen auf
Kosten des Verursachers (Bund) zu errichten.
Die zur Ableitung des Niederschlagswassers der PWC-Anlage
genutzten Gräben und Verrohrungen sind nach Bedarf, mindestens
einmal im Jahr zu reinigen und nachzuprofilieren.
7.
Der Baustellenverkehr ist nicht über
Wohnbebauungsbereiche abzuwickeln.
8.
Auf der PWC-Anlage und in einem Umkreis von 300 m ist
regelmäßig mindestens monatlich der Müll auf Kosten der
Autobahnverwaltung einzusammeln und zu entsorgen.
9. Bei auftretenden Nachteilen oder Schäden soll die
Nachweispflicht so erfolgen, dass der Bund in der Verpflichtung
ist, nachzuweisen, dass die BAB 6 oder die PWC-Anlage nicht
Verursacher sind. Die Beweislast für Schäden darf nicht beim
Markt Feucht oder seinen Bürgern liegen.
Zur Abstimmung mit den Moosbacher Bürgerinnen und Bürgern fand
am 8. März ein Ortstermin in Moosbach statt.
Lothar Trapp |